Rechtsberatung

Viele Rechtsstreitigkeiten sind durch vorherige Rechtsberatung vermeidbar. Eine solche umfassende, unparteiische Beratung vor der Errichtung eines Vertrages ist eine der Haupttätigkeiten des Notars. Ob es nun um den Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines Bauplatzes, eine Parzellierung, Schenkungen, Übergabsverträge, gesellschaftsrechtliche Verträge oder die Errichtung eines Testamentes geht, in all diesen Fällen kann eine fachkundige Beratung viel Geld ersparen.
 
Wird ein Vertrag errichtet, hat der Notar die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen unparteiisch wahrzunehmen.
 
Notare erteilen grundsätzlich eine erste informative Rechtsauskunft kostenlos. Sollte sich daraus ergeben, dass der Notar für die Partei einen Vertrag erstellen oder eine sonstige Tätigkeit ausüben soll, unterbreitet er einen Kostenvoranschlag, auf Grund dessen ihm die Partei im Falle des Einverständnisses den entsprechenden Auftrag erteilt.

Solange Aussicht besteht, einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden, wird Sie der Notar gerne beraten. Sollte sich jedoch auf Grund der Besprechung ergeben, dass eine Klagsführung unumgänglich ist, wird der Notar Sie an einen Rechtsanwalt verweisen, da Notare nicht vor Gerichten Prozesse führen dürfen.
 

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Öffentlicher Notar Dr. Wolfgang Bäuml & Partner · 2100 Korneuburg, Rathaus · 02262/72445
 
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